Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Jackelino GmbH und deren Kunden betreffend des Besuchs des Jackelino Kinderland (Gladiolenweg 100, 53859 Niederkassel), des Jackelino Indoor Spielplatz Safari (Otto-Hahn-Straße 6-8, 50997 Köln) und des J-Jump (Gladiolenweg 100, 53859 Niederkassel) geschlossen werden.

2. Vertragsschluss

a. Mit dem Passieren des Kassenbereichs der seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen kommt ein Benutzungsvertrag zwischen der Jackelino GmbH und dem Kunden zustande. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Bezahlung des Eintrittsgeldes. Diese AGB sind Gegenstand des Benutzungsvertrags und werden von dem Kunden ausdrücklich anerkannt.

b. Die Präsentation der Dienstleistungen auf den Internetseiten der seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Es handelt sich allein um eine unverbindliche Aufforderung an potentielle Kunden, ihrerseits ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags abzugeben. Über die Internetseiten der seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen besteht für Kunden die Möglichkeit, Geburtstagspakete und Gutscheine verbindlich zu bestellen. Durch Anklicken der Buttons „Verbindlich reservieren“ oder „Gutscheine kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot unter Einschluss dieser AGB ab. Nach Eingang dieses Angebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, in welcher bestätigt wird, dass die Jackelino GmbH seine Bestellung erhalten hat (sog. Eingangsbestätigung). Durch diese Eingangsbestätigung kommt ein Vertrag noch nicht zustande. Ein Vertrag kommt vielmehr erst dadurch zustande, dass die Jackelino GmbH ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt. Dies geschieht in Form der elektronischen Versendung einer sog. Auftragsbestätigung.

c. Durch die telefonische Reservierung eines Tisches in einer von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtung kommt ein Benutzungsvertrag nicht zustande. Es handelt sich vielmehr allein um eine unverbindliche Reservierung. Ein Benutzungsvertrag kommt erst mit dem Passieren des Kassenbereichs der seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen zustande. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Bezahlung des Eintrittsgeldes. Diese AGB sind Gegenstand des Benutzungsvertrags und werden von dem Kunden ausdrücklich anerkannt.

3. Öffnungszeiten

a. Das Jackelino Kinderland und der Jackelino Indoor Spielplatz Safari haben wie folgt geöffnet:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 14:00 – 19:00 Uhr,

Samstag, Sonntag: 10:30 – 19:00 Uhr,

Gesetzliche Feiertage in NRW und Schulferien in NRW (auch Dienstags): 10:30 – 19:00 Uhr.

In der Zeit vom 24.12. – 26.12. sowie vom 31.12. – 01.01. bleiben sowohl das Jackelino Kinderland als auch der Jackelino Indoor Spielplatz Safari ganztägig geschlossen.

b. Das J-Jump hat wie folgt geöffnet:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 14:00 – 19:00 Uhr,

Samstag, Sonntag: 10:00 – 19:00 Uhr,

Gesetzliche Feiertage in NRW und Schulferien in NRW (auch Dienstags): 10:00 – 19:00 Uhr.

In der Zeit vom 24.12. – 26.12. sowie vom 31.12. – 01.01. bleibt das J-Jump geschlossen.

4. Preise

a. Die gültigen Preise werden in den Eingangsbereichen der seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen und auf deren Internetpräsenzen bekannt gegeben. Eintrittskarten verlieren mit dem Verlassen der Einrichtungen ihre Gültigkeit. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.

b. Freikarten sind mit Familienangeboten, Geburtstagsreservierungen, Geburtstagspaketen und anderen Rabattaktionen nicht kombinierbar.

c. Familienangebote gelten nicht während der Schulferien in NRW, an gesetzlichen Feiertagen in NRW, an Brückentagen sowie an Rosenmontag.

d. Freikarten und Gutscheine haben keine Geltung, wenn die Jackelino GmbH eine von ihr betriebene Einrichtung aufgrund einer mit einem Kunden getroffenen gesonderten Vereinbarung außerhalb der regulären Öffnungszeiten (vgl. Ziffer 3 dieser AGB) öffnet.

5. Verweigerung des Zutritts

a. Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, dürfen die von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen aufsichtspflichtigen volljährigen Person betreten, es sei denn, die Eltern haben auf dem dafür vorgesehenen Formular schriftlich oder in elektronischer Form ihr Einverständnis mit dem Betreten der Einrichtungen durch das Kind ohne die Begleitung einer entsprechenden aufsichtspflichtigen Person erklärt. Ein entsprechendes Einverständnis ist jedoch ausschließlich bei solchen Kindern verbindlich, die bereits 10 Jahre alt sind. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Jackelino GmbH wird durch ein solches Einverständnis nicht begründet.

b. Eine Nutzung der in der J-Jump-Halle befindlichen Trampoline ist Kindern unter 4 Jahren nicht gestattet. Kinder, die zwar 4, aber noch keine 6 Jahre alt sind, dürfen die in der J-Jump-Halle befindlichen Trampoline nur dann nutzen, wenn ein Elternteil oder eine andere aufsichtspflichtige volljährige Person das Kind permanent begleitet und beaufsichtigt. Dies erfordert die Lösung eines Sprungtickets auch durch den Elternteil oder die andere aufsichtspflichtige volljährige Person. Generell gilt, dass Kinder vorsichtig an das Trampolinspringen heranzuführen und auf die große Verletzungsgefahr hinzuweisen sind.

c. Keinen Zutritt zu den von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen erhalten solche Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen, die sich gewalttätig oder rücksichtslos verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens begründen. Selbiges gilt hinsichtlich solcher Personen, die an einer ansteckenden Erkrankung leiden oder sich eine offene Wunde zugezogen haben.

d. Im Falle eines großen Kundenandrangs behält es sich die Jackelino GmbH vor, den Zutritt zu den von ihr betriebenen Einrichtungen zu begrenzen und zu verweigern.

6. Aufsichtspflicht

Die Pflicht zur Beaufsichtigung minderjähriger Kinder obliegt allein den Eltern oder einer anderen aufsichtspflichtigen volljährigen Person, in deren Begleitung das Kind die von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen betreten hat. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Jackelino GmbH und deren Mitarbeiter wird nicht begründet. Vorstehendes gilt selbst dann, wenn an einzelnen Spiel- und Sportgeräten Aufsichtspersonal von der Jackelino GmbH zur Verfügung gestellt wird.

7. Nutzung der Spiel- und Sportgeräte

a. Sämtliche Spiel- und Sportgeräte dürfen ausschließlich entsprechend ihrer jeweiligen Zweckbestimmung genutzt werden. Bei Zweifeln an der jeweiligen Zweckbestimmung sind Mitarbeiter der Jackelino GmbH im Vorfeld der Benutzung des Spiel- und Sportgeräts zu befragen.

b. An den Spiel- und Sportgeräten angebrachte Hinweise und Verbote sind zu berücksichtigen.

c. Den Anweisungen der Jackelino GmbH und deren Mitarbeitern ist zwingend Folge zu leisten.

d. Alle Spiel- und Sportgeräte dürfen nur in den dafür ausgewiesen Bereichen genutzt werden.

e. Begrenzungen der Spiel- und Sportgeräte dienen der Sicherheit der Kunden. Keinesfalls dürfen Begrenzungen ihrerseits als Spiel- und Sportgeräte oder als Sitzgelegenheit genutzt werden. Insbesondere ist es untersagt, an den Begrenzungen der Spiel- und Sportgeräte hochzuklettern.

f. Alle Spiel- und Sportgeräte dürfen ausschließlich in einer Art und Weise genutzt werden, die es jederzeit ermöglicht, die körperliche Aktivität innerhalb der Begrenzungen des jeweiligen Spiel- und Sportgeräts einzustellen. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass einige Spiel- und Sportgeräte ihrer Art nach darauf ausgerichtet sind, eine entfaltete körperliche Aktivität zu verstärken (z.B. Trampolin, Hüpfburg, Rutsche, Schaukel). Hier ist besondere Vorsicht geboten.

g. Kunden, die körperliche Beeinträchtigungen aufweisen – insbesondere solchen, die an orthopädischen Erkrankungen leiden – ist die Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte untersagt. Selbiges gilt im Falle des Bestehens einer Schwangerschaft.

h. Während der Nutzung des Spiel- und Sportgeräts „Bullenreiten“ darf sich ausschließlich die auf dem Bullen befindliche Person auf dem Spiel- und Sportgerät befinden. Eine gleichzeitige Besteigung des Bullen durch mehrere Personen ist untersagt.

i. Das Saltospringen ist auf allen Spiel- und Sportgeräten untersagt.

j. Trampoline dürfen ausschließlich durch eine Person benutzt werden. Saltosprünge sind untersagt, da bei einem missglückten Versuch eines Saltos die Gefahr schwerwiegender Verletzungen im Bereich des Kopfes und der Wirbelsäule besteht. Das Springen ist nur in der Mitte des Sprungtuchs zulässig. Dadurch sinkt das Risiko für einen Sturz auf den härteren Rand des Trampolins. Jede Sprungmatte darf nur von einer Person benutzt werden. Es ist untersagt, von einer Sprungmatte zur nächsten Sprungmatte zu springen. Ebenso ist es untersagt, in die Sicherheitsnetze (Einzäunung) zu springen oder sich an diesen Sicherheitsnetzen festzuhalten.

k. In dem Jackelino Kinderland oder dem Jackelino Indoor Spielplatz Safari befindliche Trampoline dürfen ausschließlich durch solche Kunden benutzt werden, deren Körpergewicht unter 70 kg liegt.

l. Eine Nutzung der in der J-Jump-Halle befindlichen Trampoline ist erst gestattet, nachdem der Kunde einen seitens der Jackelino GmbH angebotenen Einweisungsfilm angesehen hat. Der Einweisungsfilm wird unmittelbar vor Beginn der Sprungzeiten zu jeder vollen und halben Stunde gezeigt.

m. Der in der J-Jump-Halle befindliche „Ninja Parcours“ darf ausschließlich von solchen Kunden benutzt werden, die bereits 7 Jahre alt sind.

n. Rutschen dürfen ausschließlich durch eine Person und nur dann benutzt werden, wenn die vorher rutschende Person sowohl die Rutsche als auch deren Auslaufbereich verlassen hat. Ferner dürfen Rutschen nur im Sitzen oder auf dem Rücken liegend mit den Füßen voraus genutzt werden. Des Weiteren ist es untersagt, Rutschen entgegen der Rutschrichtung hochzuklettern.

o. Das Abspringen von Schaukeln und Wippen ist nicht gestattet.

p. Das Betreten der für die Nutzung von Elektro-Carts ausgewiesenen Fläche ist nur gestattet, wenn sämtliche Carts still stehen. Die Elektro-Carts dürfen maximal von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Die Nutzung ist nur gestattet, wenn zuvor der Anschnallgurt ordnungsgemäß angelegt worden ist. Das Elektro-Cart darf erst verlassen werden, wenn sämtliche auf der Fläche befindlichen Carts zum Stillstand gekommen sind. Die Elektro-Carts dürfen weder gegen andere Elektro-Carts noch gegen die Begrenzungen der für die Nutzung von Elektro-Carts ausgewiesenen Fläche gesteuert werden. Ferner ist ein Betreten der für die Nutzung von Elektro-Carts ausgewiesenen Fläche ausschließlich mit Schuhen gestattet.

q. Der ausgewiesene Kleinkinderbereich darf ausschließlich von Kindern genutzt werden, die noch keine 3 Jahre alt sind.

r. Während der Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte ist der Genuss von Nahrungsmitteln untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Kaugummis und Bonbons.

8. Bekleidung

a. Aus Gründen der Hygiene besteht auf sämtlichen Spiel- und Sportgeräten Sockenpflicht. Es dürfen ausschließlich sog. Antirutschsocken getragen werden. Im Jackelino Kinderland und dem Jackelino Indoor Spielplatz Safari können entsprechende Antirutschsocken der Jackelino GmbH an der Eingangskasse käuflich erworben werden. Eine Nutzung anderer Antirutschsocken ist hier jedoch gestattet. Demgegenüber ist eine Nutzung der in der J-Jump-Halle befindlichen Trampoline ausschließlich mit den speziellen Antirutschsocken des J-Jump gestattet. Diese können an der Eingangskasse käuflich erworben werden. Alternativ dazu können bereits käuflich erworbene Socken der J-Jump mitgebracht und von den Kunden genutzt werden.

b. Die Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte setzt eine angemessene Kleidung voraus. Insbesondere ist das Tragen solcher Kleidungsstücke untersagt, die mit Kordeln, Bändern oder Schlaufen versehen sind. Ebenso ist das Tragen von Schals und Schlüsselanhängern untersagt. Anhänger, Ketten, Ohrringe, Piercings im Mundbereich sowie nicht festsitzende Zahnspangen sind vor der Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte abzulegen.

c. Während der Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte ist das Tragen von Brillen untersagt. Eine Ausnahme gilt lediglich für sog. Sportbrillen.

d. Die Spiel- und Sportgeräte dürfen nicht mit Schuhen betreten werden. Eine Ausnahme gilt für Geräte, die sich außerhalb der von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen im Freien befinden und für die Nutzung der Elektro-Carts.

9. Speisen und Getränke

a. Das Mitbringen von Kuchen, Süßigkeiten, Rohkost und kalten Getränken ist gestattet. Etwas anderes gilt lediglich in der J-Jump-Halle. Hier ist ausschließlich das Mitbringen eines Geburtstagskuchen im Falle einer Geburtstagsreservierung gestattet. Im Übrigen können Speisen und Getränke in den von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen käuflich erworben werden.

b. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich sitzend an den in den von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen aufgestellten Tischen gestattet. Eine Mitnahme von Speisen und Getränken – gleich, ob verschlossen oder geöffnet – zu den Spiel- und Sportgeräten ist untersagt. Ebenso ist es – mit Ausnahme von Wasser – untersagt, Speisen und Getränke mit in den Außenbereich zu nehmen.

c. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist in allen von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen untersagt. Selbiges gilt für den Konsum von E-Zigaretten.

10. Haftung

a. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Jackelino GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

b. Auf Schadensersatz haftet die Jackelino GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Jackelino GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Jackelino GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c. Die sich aus dem vorstehenden ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Jackelino GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Jackelino GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware unternommen hat und für Ansprüche des Käufers nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

d. Die Jackelino GmbH haftet insbesondere nicht für von Kunden selbst verschuldete Unfälle, für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Behandlung und/oder Handhabung der Spiel- und Sportgeräte beruhen und/oder durch andere Kunden der seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen verursacht werden.

e. Die Jackelino GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge des Verlust oder der Beschädigung/Zerstörung solcher Gegenstände eintreten, die von Kunden in die seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Gegenstände in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt (z.B. Schließfach) oder in dem auf dem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeug hinterlassen werden.

f. Die Nutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Jackelino GmbH ist nicht verpflichtet, die Parkplätze zu bewachen sowie ihre Flächen und Einrichtungen zu warten, um dort abgestellte Fahrzeuge vor Schäden (z.B. infolge von Glasscherben und Nägeln) zu bewahren.

g. Unfälle und Schäden sind der Jackelino GmbH unverzüglich vor Verlassen der Einrichtung zu melden. Zuständige Ansprechpartner sind die Mitarbeiter an der Eingangskasse, welche eingetretene Unfälle und Schäden entsprechend dokumentieren.

11. Zuwiderhandlung

Wer den Vorschriften dieser AGB zuwiderhandelt, kann ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus den seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen verwiesen werden. Selbiges gilt hinsichtlich solcher Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen, die sich gewalttätig oder rücksichtslos verhalten oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens begründen.

 

12. Allgemeines

a. Das Filmen und Fotografieren ist in den seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen mit der Maßgabe gestattet, dass fremde Personen nur mit deren ausdrücklichen Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden dürfen. Erfolgt das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke, so bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Jackelino GmbH.

b. Die Mitnahme von Tieren und das Mitbringen von Spielzeug jedweder Art ist untersagt.

c. Die von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen werden videoüberwacht.

d. Der Gebrauch von Kerzen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und das Entfachen von offenen Feuern jedweder Art ist in sämtlichen von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen untersagt. Im Jackelino Kinderland und dem J-Jump ist das Mitbringen von Heliumluftballons nicht gestattet.

e. Zieht sich ein Kunde während der Nutzung der von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen eine offene Wunde zu, so ist eine weitere Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren anderer Kunden untersagt.

f. Sämtliche Spiel- und Sportgeräte sowie seitens der Jackelino GmbH zur Verfügung gestelltes Geschirr verbleibt im Eigentum der Jackelino GmbH. Eine Mitnahme ist nicht gestattet und wird als Diebstahl strafrechtlich verfolgt.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

a. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertraglichen Beziehungen zwischen der Jackelino GmbH und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

b. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Niederkassel/Bonn.