Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, dürfen die von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen aufsichtspflichtigen volljährigen Person betreten,
es sei denn, die Eltern haben auf dem dafür vorgesehenen
Formular schriftlich oder in elektronischer Form ihr Einverständnis mit dem Betreten der Einrichtungen durch das Kind ohne die Begleitung einer
entsprechenden aufsichtspflichtigen Person erklärt. Ein entsprechendes Einverständnis ist jedoch ausschließlich bei solchen Kindern verbindlich, die bereits 10 Jahre alt sind.
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Jackelino GmbH wird durch ein solches Einverständnis nicht begründet.
Einverständniserklärung der Eltern